Auf Antrag der SPD-Fraktion soll am 2. September 2010 durch Beschluss des Dresdner Stadtrats
eine Sondersteuer auf Übernachtungen eingeführt werden, die am 1.Januar 2011 in Kraft treten soll.
Betroffen davon wären alle Dresdner Hotels, Pensionen, sonstige Beherbergungsbetriebe und
Campingplätze. Der Tourismusverband Dresden e.V. ist mehr als besorgt über dieses Vorhaben und
zugleich irritiert darüber, dass die von dieser Zwangsabgabe betroffene Branche zu dem Vorhaben
nicht angehört oder um Stellungnahme gebeten wurde. Wir sind überzeugt: Eine solche Steuer würde
den guten Ruf in Gefahr bringen, den sich Dresden als besucherfreundliche Stadt erarbeitet hat, sie
würde die Tourismusbranche ökonomisch schwer belasten und wäre rechtlich höchst zweifelhaft. Die
wesentlichen Gründe und Standpunkte dazu:
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Die Sondersteuer würde die Dresdner Übernachtungs-Betriebe überfordern
Die Tourismuswirtschaft in Dresden hat in den letzten Jahren mehr als eine schwere
Herausforderung bestehen müssen. Die große Flut von 2002 hat die Branche stark zurückgeworfen. Der
Wiederaufstieg war schwer. Die größte Wirtschaftskrise seit dem zweiten Weltkrieg, die wir jetzt
gerade zu überwinden scheinen, hat vielen Unternehmen ebenfalls wieder große wirtschaftliche Sorgen
gebracht.
Obendrein ist der Dresdener Hotel-Markt in nie dagewesenem Maße von einem Preiskampf
gekennzeichnet. Zurzeit gibt es in Dresden 179 Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit 19.855 Betten.
Vor Baubeginn oder in Planung sind 4 weitere Hotels mit weiteren 1.450 Betten. Im Jahr 2011 wird
also die Grenze von 20.000 Betten überschritten sein. Die Zahl der Betten wächst, die Zahl der
Touristen kann diesem starken Wachstum aber nicht folgen. Die Folge ist eine sinkende Auslastung.
Würde die Hotellerie in einer solchen Situation durch eine Sondersteuer gezwungen, den Aufenthalt
der Gäste im Hotel zu verteuern, ohne dass es dem schon an der Grenze wirtschaftenden Betrieb
zugute kommt, wäre das ökonomisch ruinös. Da es zudem in der Branche üblich ist, alle Verträge mit
nationalen und internationalen Reisemittlern vorab zu schließen, sind für 2011 alle Verabredungen
längst getroffen – mit der Folge, dass im ersten Jahr die Last dieser zusätzlichen Steuer
vollständig bei den Hotelunternehmen hängen bleiben würde. Vor allem kleine Hotels wären dadurch
wirtschaftlich bedroht.
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Die Sondersteuer würde besonders den Mittelstand und seine Beschäftigten treffen
Die Hotellerie und noch mehr ihre Zulieferer, Handwerker und Dienstleister sind zu einem hohen
Anteil mittelständisch geprägt und stammen aus Stadt und Region. Die Branche ist standorttreu. Sie
schafft Ausbildungs- und Arbeitsplätze in Dresden, darunter auch viele für geringer qualifizierte
Mitarbeiter. Die Branche kann ihre Betriebe nicht ins Ausland verlagern. Sie ist auf Gedeih und
Verderb darauf angewiesen, dass Landes- und Kommunalpolitik nach ihren Kräften und Möglichkeiten
Standortbedingungen schaffen, mit denen sich die Branche erfolgreich entwickeln und ihre Steuern
aufbringen kann. Laut Statistik der DMG beschäftigen die IHK-Mitgliedsbetriebe des
Beherbergungsgewerbes der Stadt Dresden derzeit 2.780 Mitarbeiter. In Dresden werden zurzeit 462
Hotelfachleute und Hotelkaufleute ausgebildet.
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Durch die Sondersteuer würde es schwer, mehr Kongresse nach Dresden zu holen
Die Bemühungen, mittel- und langfristig mehr Kongresse nach Dresden zu holen, würden durch
eine Sondersteuer zusätzlich belastet. Der Kongressmarkt ist ohnehin schon hart umkämpft. Für die
Kongressveranstalter und -teilnehmer spielt der Hotelpreis eine wesentliche Rolle, gerade bei den
attraktiven, größeren Kongressen.
Dresden wäre national, vor allem aber international benachteiligt, weil eine solche
Sondersteuer in Großstädten weltweit nicht üblich ist.
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Die Sondersteuer würde dem Image Dresdens und dem Tourismus schaden
Die geplante Steuer wird nicht in einem Hotel-Gesamtpreis aufgehen, sondern gesondert erhoben
und gekennzeichnet. Der Gast muss erleben, dass er in Dresden zusätzlich zu seinen übrigen Ausgaben
als Tourist einen gesonderten „Eintritt“ bezahlen muss. Das ist abschreckend und beschädigt die in
Jahren aufgebaute Reputation der Stadt bei Reiseveranstaltern und Touristen und lenkt sie zu
anderen Reisezielen.
Die Anstrengungen in der Dresdner Branche sind im Übrigen ebenfalls seit Jahren darauf
gerichtet, Dresden so attraktiv zu machen, dass die Verweildauer von Gästen sich auf mehrere Tage
verlängert. Es wäre geradezu widersinnig, jetzt für jeden Tag, den ein Besucher länger bleibt,
zusätzlich Geld zu verlangen.
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Die Sondersteuer wäre verfassungswidrig
Gegen eine Sondersteuer sprechen erhebliche rechtliche Bedenken. Der DEHOGA-Bundesverband hat
ein verfassungsrechtliches Gutachten zur Einführung von Bettensteuern und Kulturförderabgaben bei
den Verfassungsrechtlern Prof. Dr. Rupert Scholz und Prof. Dr. Christoph Moench in Auftrag gegeben.
Dieses Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass derartige Abgaben eindeutig verfassungswidrig sind.
Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband hat bereits alle rechtlichen Schritte gegen die
Einführung einer solchen Steuer angekündigt.
Auch rechtlich problematisch wäre, dass es zu einem erheblichen Teil Kultureinrichtungen und –s
tätten des Freistaates Sachsen sind, deretwegen Touristen die Stadt besuchen. Der Freistaat könnte
zu dem Schluss kommen, die städtische Sondersteuer durch Absenkungen seiner Mittel für die Dresdner
Kultur zu kompensieren. Dann stünde die Stadt Dresden mit viel Ärger und leeren Händen da.
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Die Sondersteuereinnahmen würden im Haushalt der Stadt verschwinden
Steuereinnahmen fließen immer in den allgemeinen Steuertopf. Das heißt: Das Versprechen, die
Einnahmen ausschließlich für kulturelle Zwecke auszugeben, ist völlig unverbindlich. Stadtrat und
Stadtverwaltung können jederzeit einen anderen Ausgabezweck damit bedienen.
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Die Sondersteuer wäre ungerecht
Sie trifft ausschließlich die Beherbergungsbranche und indirekt deren Zulieferer und
Dienstleister. Vom Tourismus profitieren aber viele andere Branchen, insbesondere der Einzelhandel.
Von den bundesweit 6,4 Milliarden Euro Umsatz jährlich, die über alle Branchen durch den Tourismus
generiert werden, entfallen auf den Einzelhandel zwei Drittel. Die Hotels bringen außerdem
erhebliche Mittel für eigene deutschlandweite und internationale Marketingaktivitäten auf und
leisten so einen wesentlichen Beitrag zur internationalen Bekanntheit der Stadt und zur
wirtschaftlichen Prosperität auch in anderen Branchen. Hinzu kommt die Beteiligung der Dresdner
Hoteliers an Marketingaktivitäten der DMG, die erst jüngst wieder fest verabredet wurden.
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Die Sondersteuer wäre nicht aus den Mehrwertsteuersenkungen zu bezahlen
Die Sondersteuer wäre keinesfalls einfach aus den Mehreinnahen zu kompensieren, die bei den
Hotels durch die Mehrwertsteuer-Senkung von 19 auf 7 Prozent seit Anfang 2010 entstehen. Zum einen
hat die Senkung die deutschen Hotels erst wieder international konkurrenzfähig gemacht, denn 22 von
27 EU-Staaten wenden zum Teil seit Jahrzehnten den verringerten Mehrwertsteuersatz auf
Beherbergungsleistungen an. Zum anderen werden seit Jahresbeginn in vielen Hotelbetrieben
aufgeschobene, aber seit Jahren nötige Investitionen vorgenommen, der krisenbedingte
Arbeitsplatzabbau wurde gestoppt, Mitarbeiter werden qualifiziert und Ausbildungsplätze
gesichert.
Die Mindereinnahmen aller Kommunen durch die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf
Beherbergungsleistungen betragen in ganz Deutschland übrigens nicht mehr als 19 Millionen Euro, das
sind pro Kommune durchschnittlich 1.650 Euro. Dresden würde dagegen allein aus der geplanten
Sondersteuer zwischen 4 und 5 Millionen Euro jährlich einnehmen – Geld, das der Tourismus-Branche
faktisch entzogen würde. Ein Dresdner Hotel mit 49 Betten und einer gut 50prozentigen Auslastung
müsste knapp 10.000 Euro im Jahr abführen, ein Hotel mit 50 Betten und gleicher Auslastung fast
20.000 Euro.
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Die Dresdner Kulturlandschaft und ihre Ausstattung ist Sache aller Bürger
Deshalb ist eine solche Zwangsabgabe für die Kultur der falsche Weg. Sie trifft ausschließlich
die Tourismuswirtschaft, die durch ihre Steuern bereits einen erheblichen Teil zum Wohlstand
Dresdens und zur Erhaltung seiner Kulturlandschaft beiträgt. Sie trifft in besonderem Maße die
Hotels und Pensionen, die es ohnehin sehr schwer haben, ihre Betriebe trotz problematischer
Auslastung aufrecht zu erhalten. Sie ist ordnungspolitisch fragwürdig und auch in höchstem Maße
unklug, weil die daraus erwachsenden Einnahmen über kurz oder lang von Steuerausfällen in der
Tourismusbranche übertroffen werden können. Sie ist riskant, weil sie Touristen verärgert und
verprellt, die man nachher mit viel Mühe wieder gewinnen muss.
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Es gibt bessere, nachhaltigere und klügere Alternativen
Dresden plant die Einrichtung einer Kulturstiftung, aus deren Erträgen mittelfristig die
Vielfalt der kulturellen Einrichtungen in der Stadt erhalten werden können. Die Dresdner
Tourismuswirtschaft insgesamt und vielleicht auch die Teile der Wirtschaft, die darüber hin aus vom
Tourismus profitieren könnten dazu einen Beitrag leisten, indem sie jeweils am Jahresende im Lichte
des zurückliegenden Wirtschaftsjahres gemeinsam einen bedeutsamen Beitrag als Zustiftung erbringen.
Vertreter der Branche könnten dann auch in Zukunft an Entscheidungen beteiligt werden, die die
Verwendung der Erträge aus diesen Zustiftungen betreffen.
So oder ähnlich könnte ein guter Weg zur nachhaltigen Sicherung der Dresdner Kulturlandschaft
aussehen. Es wäre eine freiwillige bürgerschaftliche Lösung anstelle einer verordneten
fiskalischen. Es wäre richtig, den Beschluss von der Tagesordnung des Stadtrates zunächst
abzusetzen, um dann unter Einbeziehung der Betroffenen weiter über Alternativen nachzudenken.